Helft mit!

Speziell für „BRD-linge“ und „BRÖsis“, welche sich im „Aufwach-Prozess“ befinden, gibt es hier ein nettes Video zum Ansehen:

Widerstand gegen dieses BRD/BRÖ-Regime ist nicht nur geboten, sondern auch Pflicht für alle, die dem Deutschen Volke helfen wollen!

der Ostmärker

Appell an deutsche Historiker

Mein Artikel vom 6. März 2012 „Wer verschanzt sich hinter §130?“ über das unerträgliche Menschenrechts- und Justizverbrechen gegen die Meinungsfreiheit im BRD-Regime wurde unterdessen mit einer eigenen Vorrede versehen an über 2000 Empfänger allein im Bereich der akademischen Geschichtsforschung versandt: An alle Universitätsprofessoren und die wissenschaftlichen Mitarbeiter der entsprechenden Lehrstühle in Deutschland.
Einiges deutet darauf hin, daß auch in diesen Reihen das Unbehagen wächst, Lehrender und Forschender eines damit Unrechtsregimes zu sein, das seine aus politischen Gründen gewünschte Sichtweise über den „Holocaust“ vom Volk als Lippenbekenntnis dadurch gewaltsam erzwingt, daß zur Abschreckung jeden Ansatzes eigenständigen kritischen Denkens und offen geäußerter, ganz natürlicher Zweifel, menschenverachtende menschenrechtswidrige Menschenjagden zur Meinungsverfolgung Andersdenkender veranstaltet werden. Gegen jene wahrheitssuchenden Menschen, die als Revisionisten in unwiderlegbarer Beweisführung auf die Widersprüche in der offiziellen Darstellung hinweisen.

Die Revisionisten erheben nicht den Anspruch, im Alleinbesitz der geschichtlichen Wahrheit zu sein; aber sie erheben den Anspruch auf ihr Recht, das, was sie in einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema als Wahrheiten zu erkennen glauben, in freier Meinungsäußerung ihrer Ansichten offen darzulegen, so daß sich andere Menschen unter Einbeziehung auch dieser ihrer Sichtweise eine freie und unzensierte eigene Meinung aufgrund eines möglichst facettenreichen Quellenmaterials unzensiert und frei von Angst vor Strafe für kritisches Denken bilden können.

Ist das denn zuviel verlangt, wenn man den Artikel 19 der allgemeinen Menschenrechtserklärung zugrundelegt:„Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten?

Jede auch nur ein bißchen gründlichere Beschäftigung mit dem Thema zeigt auf: So, wie in den Geschichten vom „Holocaust“ behauptet, kann dieser völlig unmöglich stattgefunden haben!
Es geht also nicht darum, abzustreiten, daß es eine Judenverfolgung gab, daß es Konzentrationslager gab, daß es Härten gegen Juden gab – das streitet niemand ab. Aber es muß in einer doch angeblichen Demokratie möglich sein, in einer freien öffentlichen Diskussion auf im einzelnen und ganz konkret belegte Zweifel hinzuweisen, was die im übrigen auch noch mit weitreichenden finanziellen und politische Interessen ganz unmittelbar verbundene offizielle, per Strafandrohung gewaltsam erwungene Version vom „Holocaust“ betrifft. Es muß in einem doch angeblich freiheitlichen Rechtsstaat straflos möglich sein, in freier persönlicher Meinungsäußerung auf die haarsträubenden Widersprüche in der, verdächtig genug, eben auch als finanzielles und poltisches Erpresserinstrumentarium diendenden offiziellen Version vom „Holocaust“ hinzuweisen. Es muß möglich sein, in einer freien und sachlichen Diskussion die haarsträubenden Ungereimtheiten in den Erzählungen vom „Holocaust“ im Zusammenhang zu untersuchen mit den bereits als haltlose Lügen aufgeflogenen Holocausterzählungen von Seife aus Judenfett, Menschengaskammern in Dachau, Glühplatten und Förderbändern zur Menschenmassenvernichtung, Giftgas mit „verzögerter Wirkung“, so daß die Opfer noch von der Gaskammer zu den Massengräbern laufen konnten, um dort plötzlich tot zusammenzubrechen, Blutfontänen aus Massengräbern, Feuersäulen aus Krematoriumsschornsteinen und was der Absurditäten mehr sind. Die aber allesamt in die „Offenkundigkeit vom Holocaust“ eingeflossen sind, diese als strafrechtliche, als tatbestandliche Voraussetzung bildend.
Es muß einem freien Menschen noch dazu in einer vorgeblichen Demokratie möglich sein, die Geschichten vom „Holocaust“ kritisch zu hinterfragen und seine persönliche Meinung dazu auch unter der Darlegung seiner Zweifel offen zu äußern! Alles andere ist ein Verbrechen gegen das allergrundsätzlichste Recht der Meinungsfreiheit. Und es ist ein Verbrechen gegen die Würde des Menschen. Denn wenn es überhaupt eine Würde des Menschen gibt, dann besteht diese zuallerst darin, daß der Mensch als geistiges Wesen das unbedingte Recht der Würde der Geistesfreiheit haben muß, alles, was man ihm erzählt, selber kritisch zu überprüfen und dann in freier Meinungsäußerung sein ganz persönliches Urteil darüber offen zum Ausdruck zu bringen, ohne daß er dafür strafrechtlich belangt wird.
Die Würde des Menschen gebietet es, daß der Mensch das Recht haben muß, das eine Lüge zu nennen, was er nun einmal für eine Lüge hält! 

Richard Wilhelm von Neutitschein
21. März 2012, Frühlingsanfang  


VORREDE AN DIE DEUTSCHEN HISTORIKER

Ist es möglich, wissenschaftlich und noch mehr moralisch, mit einer charakterlichen Haltung Lehrender der Geschichte zu sein in einem Regime, das Andersdenkende zu einer gesetzlich vorgeschriebenen „amtlichen“ Geschichtsversion verfolgt und als politische Häftlinge ins Gefängnis sperrt?
Ist des den Fachhistorikern möglich, moralisch und noch mehr wissenschaftlich, eine mit finanziellen und politischen Interessen in engstem Zusammenhang stehende, originär der Greuelpropaganda der Siegergeschichtsschreibung entspringende Version vom „Holocaust“ zu lehren, im Wissen darum, daß diese Version nur dadurch im Bestand gehalten werden kann, daß man die revisionistischen Kritiker dieser Version strafrechtlich verfolgt und ins Gefängnis sperrt und dieser revisionistischen Sicht somit gewaltsam und abscheulich die Möglichkeit nimmt, sich im freien und unzensierten Diskurs angstfrei und unbehindert darzulegen?

Mit ihrem feigen, vielleicht auch nur gleichgültigen Schweigen zum Verbrechen der Meinungsverfolgung für vom strafrechtlich Vorgeschriebenen abweichende persönliche Ansichten zur Darstellung des „Holocaust“ schreibt die intellektuelle Elite der Geschichtswissenschaft heute Geschichte für morgen. Für bald schon schreibt sie diese, mit dem Kainsmal auf der Stirn; sie schreibt es für die Zeit, wenn man dieses gleichgültige Schweigen der intellektuellen Elite zum Verbrechen der Meinungsverfolgung für persönliche Zweifel an einer interessengebundenen Darstellung einer vom Gesinnungsstrafrecht diktierten Geschichtsschreibung nicht mehr verstehen können wird, wenn man im Rückblick nur Ekel und Abscheu darüber empfinden können wird. Unverständnis über dieses Schweigen der intellektuellen Eliten von heute zum Verbrechen der Verfolgung von Menschen nur wegen deren mißliebiger persönlicher Meinungsäußerung ihrer abweichenden Ansichten zu einer vom Strafgesetz diktierten alleingültigen Interpretation der Geschichte.

In ihrem heutigen Schweigen liegt die schwere Schuld derer, die das Vergangene erforschen und die aber doch heute aufschreien müßten, damit das heute zu ändernde Unrecht nicht die dann nicht mehr zu ändernde Geschichte von morgen wird. Heute, und mit dem kategorischen Imperativ auf die persönliche Verantwortung von jedem einzelnen, muß der Aufschrei kommen, der Protest, nicht morgen mit den scheinheiligen Fragen über vergangenes Unrecht: „Ach, wie konnte das denn nur geschehen? Wie war das nur möglich? Warum denn nur haben damals alle geschwiegen und hat niemand etwas dagegen gesagt?“

Kain, wo ist dein Bruder Abel?

WER VERSCHANZT SICH HINTER §130?

Auf meinen Artikel „Der `Holocaust´ oder Die Demontage einer Absurdität“ http://www.seelenkrieger.org/?p=8145 erhielt ich folgende Zuschrift von Dr. Frieder Wolf, Institut für Politische Wissenschaft der Universität Heidelberg.

„Andersrum wird ein Schuh draus: Die Holocaustleugnung muss straffrei werden, damit Revisionisten sich nicht länger dahinter verschanzen und als Märtyrer inszenieren können. Tragfähige Argumente haben sie nämlich nicht.“

Immerhin ist er offensichtlich auch der Ansicht, daß der Schandfleck des Sonderstrafrechts §130 fallen soll, aber ansonsten ist seine Darstellung grober Unsinn.


MEINE ANTWORT

Sehr geehrter Herr Dr. Wolf,

 

Ihre Argumentation beißt sich in den Schwanz: Wenn die Revisionisten keine tragfähigen Argumente hätten, dann würden die Behaupter bzw. Profiteure der absurden Geschichten vom „Holocaust“ nicht derart die Hosen voll haben vor einer offenen und öffentlichen freien Diskussion mit den Revisionisten. Jene sind es doch, die, ganz offensichtlich im Bewußtsein um die Wackeligkeit ihrer Behauptungen (denn anders ist das ja nicht zu erklären), eine solche Diskussion fürchten wie der Teufel das Weihwasser. Die Revisionisten hingegen, von der Wahrhaftigkeit ihrer Sache felsenfest überzeugt, streben eine solche offene und öffentliche Diskussion so sehr an, daß Sie in Gesinnungsdiktaturen wie der BRD als Märtyrer der Meinungsfreiheit selbst Verfolgung und Gefängnis auf sich nehmen.

Hier gilt, was ich bereits in meinem Artikel betonte:

Stellen wir doch zur kriminologischen Betrachtung einmal zwei Hypothesen auf:

1) Die Juden lügen bezüglich des „Holocaust“

2) Die Revisionisten lügen bezüglich des „Holocaust“

Dann stellt sich die Frage nach dem Motiv.

Immerhin dient die Erzählung vom „Holocaust“ der Judenheit nicht nur dazu, Deutschland und unterdessen die ganze Welt finanziell und politisch zu erpressen und alle noch so unverschämten Forderungen mit diesem Druckmittel durchzusetzen, sondern der „Holocaust“ dient auch als Rechtfertigung des Israelischen Besatzerregimes auf palästinensischem Boden.
Ein wahrhaft erdrückendes Motiv!

Und die Revisionisten? Das einzige, was sie mit ihrer Arbeit erwerben können, ist gesellschaftliche Ächtung, strafrechtliche Verfolgung und Kerker.
Allein schon diese ganz nüchterne Betrachtung nach dem Motiv und nach den damit verbundenen Interessen macht es überdeutlich, wer hier aus brennender Wahrheitsliebe Märtyrer der Meinungsfreiheit ist, und wer aus finanziellem und politischem Interesse den „Holocaust“ instrumentalisiert – und der deshalb natürlich allergrößtes Interesse an dessen Aufrechterhaltung als per Strafgesetz der Meinungsfreiheit entzogene, und damit gewaltsam erzwungene „Offenkundigkeit“ hat.

Dem werden Sie nicht ernsthaft widersprechen können, denn das ist nun einmal so. Und vor allem ist das, ganz im Gegensatz zu den Behauptungen vom „Holocaust“, jederzeit durch jedermann auch unter dargebrachten Zweifeln kritisch hinterfragbar – es wird trotzdem immer nur eines dabei herauskommen: Die Behaupter des „Holocaust“ betreiben damit ein unverschämtes finanzielles Abzockergeschäft und eine nicht minder unverschämte politische Erpressung; diejenigen, welche frei und unbehindert ihre Zweifel an der Geschichte vom „Holocaust“ äußern wollen, aber werden in Gesinnungsregimen wie der BRD und auch in Österreich entgegen jeder zivilisierten Rechtsstaatlichkeit unter Bruch des Artikels 19 der vielbeschworenen Menschenrechte verfolgt und eingesperrt. – Und nun kommen Sie mir bitte bloß nicht daher und sagen, das spräche für die Glaubwürdigkeit der nur durch die Methoden der Meinungsverfolgung und damit die Methoden eines Terrorregimes mehr schlecht als recht aufrechtzuerhaltenden Erzählung vom „Holocaust“…

Sie werden als Akademiker im Bereich der Politischen Wissenschaften also doch nicht allen Ernstes annehmen wollen, mir folgendes weismachen zu können: Ein Regime wie die BRD, das angeblich zweifelsfreie und jeder Diskussiuon souverän standhaltende Beweise für die Richtigkeit seiner Behauptungen vom „Holocaust“ hat, würde ausgerechnet das, wo es mit diesen Beweisen brillieren, und wo allein es vor allem diese Beweise als unumstößlich glaubwürdig erweisen könnte – und wo es die Kritiker öffentlich bloßstellen und demontieren könnte -, nämlich die freie und offene Diskussion, daß dieses Regime also dann ausgerechnet das nicht nur nicht tut, sondern daß es die freie Diskussion und die Meinungsfreiheit dazu mit abscheulichsten Methoden der Meinungsverfolgung unter Strafe stellt und damit jedem denkenden Menschen höchst unmißverständlich signalisiert, daß es sich bei den mit finanziellen und politischen Erpresserabsichten aufs Engste verbundenen Erzählungen vom „Holocaust“ eben nur um eine instrumentalisierte Mär handeln kann, die mit solchen absolut antidemokratischen, unrechtsstaatlichen Gewaltmethoden vor dem Auffliegen geschützt werden muß, weil sie anders eben nicht aufrechtzuerhalten ist.

Also:

Alle Revisionisten der Welt zusammen könnten die Erzählungen vom “Holocaust” in ihrer Glaubwürdigkeit nicht derart ad absurdum führen, wie es das BRD-Regime mit dem Justizverbrechen der Meinungsverfolgung durch das Sondergesetz §130 tut.

Es ist so: Nicht die sowieso ganz unsinnig, aber diffamierungssemantisch als „Holocaustleugner“ bezeichneten Revisionisten scheuen die offene Diskussion, sondern die deshalb mit Fug und Recht als der Holocaustlüge verdächtigen Profiteure des Erpressungsinstrumentariums „Holocaust“ tun das. Das ist doch so! Nicht die Revisionisten scheuen die offene Diskussion und die Meinungsfreiheit wie der Teufel das Weihwasser! Absolut im Gegenteil: Horst Mahler sitzt im BRD-Regime als politischer Häftling und Märtyrer der Meinungsfreiheit zu zwölfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt im Kerker, eben weil er eine offene und öffentliche Diskussion zum Thema anstrebte! Zwölfeinhalb Jahre Gefängnis(!) oder überhaupt die Meinungsverfolgung für abweichende Ansichten zur offiziellen Darstellung vom „Holocaust“ – und das in einer vermeintlichen „Demokratie“…  Glauben Sie denn wirklich, daß das für die Glaubwürdigkeit dieser offiziellen Darstellung spricht und auch für die Glaubwürdigkeit der angeblichen „Demokratie“ spricht, Herr Dr. Wolf, Politikwissenschaftler?

Anbetrachts der zwölfeinhalb Jahre Gefängnis für den Helden des freien Wortes und der Wahrhaftigkeit Horst Mahler ist es ein geradezu menschenverachtender Zynismus, wenn Sie behaupten und damit dreist lügen, die Revisionsten würden sich hinter dem justizkriminellen Sondergesetz des Schandparaphen 130 „verschanzen“, um sich so der Diskussion zu entziehen.
Die Revisionisten verschanzen sich eben nicht hinter dem Sondergesetz, sondern sie werden haßerfüllt verfolgt, wandern ins Gefängnis, weil sie jene aus dieser Verschanzung zur offenen Diskussion hervorlocken wollen, die ihre absurden Geschichten nicht anders vor der Meinungsfreiheit eines kritischen Hinterfragens schützen können, als durch den Offenbarungseid einer solchen Verschanzung hinter einem unrechtsstaatlichen Sondergesetz, dessen Anwendung in politischen Scheingerichtsverfahren nicht nur eine Farce, sondern ein Justizverbrechen ist.
Dies alles kann deshalb geschehen, weil die Höchstricher des Regimes als lupenreine Marionetten der jüdischen Interessen verpflichteten Politik nicht Willens sind, fast 70 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg endlich die volle Rechtlichkeit im Lande herzustellen. Seit 1989 die Mauer fiel, ist die Meinungsfreiheit nicht etwa auf die DDR erweitert worden, sondern wurde die Meinungsfreiheit in der BRD mit einem immer mehr verschärften Sondergesetz kontinuierlich immer weiter abgebaut, wurde das Klima eines beklemmenden Gesinnungsterrors zur Allgegenwart. Das ist eine Tatsache! Zwölfeinhalb Jahre Gefängnis nur wegen persönlicher Meinungsäußerungen wären in der Bundesrepublik Deutschland vor 1990 nicht möglich gewesen; im BRD-Regime des 21.Jahrhunderts sind sie „Verfassungsrealität“! Das ist eine Tatsache! 22 Jahre nach dem Fall der Mauer gibt es im BRD-Regime eine eifersüchtigere Zensur, eine perfektere Gleichschaltung der veröffentlichten Meinung, eine lückenlosere Überwachung der Bürger und eine haßerfülltere politische Verfolgung Andersdenkender mit härteren Strafen als jemals in der DDR! Das ist eine Tatsache! Es ist eine Tatsache, daß nach der (übrigens niemals rechtswirksam vollzogenen und als lediglich Teilwiedervereinigung falsch so bezeichneten) „Wiedervereinigung“ die in der früheren Bundesrepublik noch vorhandenen Freiheitsrechte und damit die Demokratie rigoros immer weiter abgebaut wurden, statt daß die Demokratie ausgebaut worden wäre. Der Fall der Mauer führte in der Folge zu einer Verschärfung der Zensur, der Gleichschaltung und der Meinungsverfolgung in der BRD! Das ist eine Tatsache! Die Verschärfungen des Maulkorbparagraphen 130 und der politischen Verfolgung ganz allgemein fanden nach 1990 statt! Als jedermann doch aber gedacht hatte, jetzt würde alles freiheitlicher und demokratischer werden, trat genau das Gegenteil ein. Das ist eine Tatsache! Den mit der Erzählung vom „Holocaust“ verbundenen jüdischen finanziellen- und politischen Interessen zuliebe opfern die vermeintlichen Hüter des Grundgesetzes nicht nur eiskalt die Meinungsfreiheit und die Demokratie des Deutschen Volkes, sondern sie vergewaltigen damit auch das Grundgesetz, um es danach noch mit Füßen zu treten und zu bespucken.
Denn was anderes ist es denn, wenn diese schrecklichen Juristen das Justizverbrechen der politischen Inquisitionsprozesse unter dem SONDERGESETZ(!) §130 folgendermaßen zu rechtfertigen versuchen: Sie sagen, der §130 (der ja kein rechtliches Gesetz ist, sondern eine Anordnung der Fremdherrschaft) wäre mit dem Grundgesetz deshalb vereinbar, weil – und das muß man sich, so widerlich das schmeckt, auf der Zunge zergehen lassen – weil das Grundgesetz der Gegenentwurf zum Nationalsozialismus sei.
Könnte man das Volk, dem man derart die Freiheit der Meinungsäußerung vorenthält, mit einer niederträchtigeren Dreistigkeit  verhöhnen? Was für ein von unsäglichster rabulistischer Energie getragenes unverschämtes Fürdummverkaufen des Deutschen Volkes das ist! Macht man dem Nationalsozialismus denn nicht seit fast 70 Jahren als Dauerprogramm gerade auch die von der Siegergeschichtschreibung behauptete Meinungsverfolgung Andersdenkender zum Vorwurf? Genau das tut man doch! Und zwar tut man das bis zum Exzeß. Man sagt: Die Meinungsverfolgung sei ein kennzeichnendes Verbrechen des Nationalsozialismus´ gewesen.

Ja um Himmels Willen – dann kann doch der Gegenentwurf zum Nationalsozialismus aber nun wirklich nicht darin bestehen, daß man genau das nachmacht, was man dem Nationalsozialismus vorwirft, nämlich die Meinungsverfolgung Andersdenkender.

Für wie blöd halten uns diese schrecklichen Juristen denn?

Nein, wenn das Grundgesetz und damit die BRD ein Gegenentwurf zum Nationalsozialismus sein sollen, dann kann dieser Gegenentwurf doch nur darin bestehen, daß man in Bezug auf Meinungsverbote und Meinungsverfolgung und Zensur aber auch nicht das Geringste dessen tut, was man dem Nationalsozialismus ja doch zum schweren Vorwurf macht.


Halten Sie, Herr Dr. Wolf, die Menschen im Lande trotz jahrzehntelanger Umerziehung also bitte ebenfalls nicht für gar so dumm, wie sie es tun, wenn sie wider besseres Wissen dreist lügen, die Revisionisten würden sich hinter dem Paragraphen 130 verschanzen. Damit kommen Sie nicht durch! Es gibt schon noch ein paar Menschen, welche die Dinge durchschauen. Und deren Anzahl wächst rapide, genau wie die Wut im Deutschen Volk. Dem geht nämlich der „Holocaust“ unterdessen gelinde gesagt in wachsendem Maße sonstwo vorbei. Und das Gewahrwerden darüber, was da eigentlich gespielt wird mit der Meinungsverfolgung und den Justizverbrechen, mit der krassen Rechtsvergewaltigung in den politischen Prozessen der Antidemokratie BRD, der DDR 2.0, dieses Wissen darüber nimmt dank der Aufklärung im Internet auch immer mehr zu.
Sie werden doch nicht glauben, daß das BRD-Regime im 21. Jahrhundert mit seinen abscheulichen Verbrechen der Meinungsverfolgung wie im Mittelalter noch recht lange durchkommen wird.
Eines allerdings hat es jetzt schon erreicht, weil es die Dinge derart auf die Spitze getrieben hat: Wenn die Inszenierung „Holocaust“ nun bald mit Pauken und Trompeten platzen wird, und das wird sie, dann wird das Pendel als ganz normale Reaktion derart in die andere Richtung sausen, daß dann auf einen Schlag schlichtweg überhaupt nichts mehr geglaubt wird von dem, was dieses noch dazu an allen Ecken und Enden bröckelnde Regime jemals über die Judenverfolgung erzählt hat. Auch das nicht mehr, was es ja tatsächlich an Judenverfolgung gab und was kein Revisionist abstreitet. Nein, die breite Masse wird dann rein gar nichts mehr glauben und wird höchst allergisch reagieren, wenn man ihm auch nur ansatzweise mit dem Thema zu kommen versucht!
Das Pendel wird wie immer in solchen Fällen, wo eine derart einseitige und brutal-aggressive Repression vorausging, naturgesetzlich genau in die andere Richtung umschlagen. Das hat man sich dann allerdings selber zuzuschreiben.

Es war das Allerdümmste überhaupt, die Meinungsfreiheit zum „Holocaust“ nicht schon längst gewährt zu haben, als die BRD noch einigermaßen stabil mit einem gewissen Rückhalt im Volke gewesen war. Dann würde jetzt außer ein paar Revisionisten niemand mehr nach einer kritischen Beschäftigung mit dem „Holocaust“ krähen. Wenn aber jetzt die Erzählung vom „Holocaust“ platzt, da man die Drangsalierung des Deutschen Volkes mit dieser Absurdität auf die Spitze getrieben hat und dieses entsprechend sensibilisiert und geladen ist, dann wird das in einer Situation der ganz allgemein zusammenbrechenden BRD geschehen. Ausgerechnet! Aber natürlich völlig verdient aus selbstverursachter Schuld. Wird daran wirklich nicht gedacht?
Ausgerechnet dann wird also die Erzählung vom „Holocaust“ als unhaltbar geworden platzen, wenn die BRD, ihre Politik, ihre Medien, ihre Justiz schon jetzt keinen Funken Glaubwürdigkeit im Volke mehr haben! Dann wird es haarig werden. Sehr haarig. Aber mit jedem Tag, mit dem man die Meinungsverfolgung und die Sondergesetze sowie die Verurteilungen der Märtyrer der Meinungsfreiheit aufrechterhält, mit jedem Tag staut sich mehr im sowieso immer wütender werdenden Volke an, das beim aber doch absolut unausweichlichen Zusammenbruch der Geschichte vom „Holocaust“ sein Ventil suchen – und finden wird!
Will man es wirklich darauf ankommen lassen, daß der Zusammenbruch der Erzählung vom „Holocaust“ mit dem endgültigen Zusammenbruch der ganzen BRD zusammenfällt? Wenn man dann also überhaupt keine Möglichkeit der Handlungsfähigkeit mehr hat, noch irgendwie auf den wild losbrechenden Volkszorn Einfluß zu nehmen! Na dann viel Spaß…

Aber hat man denn wirklich geglaubt, man würde eine haarsträubend absurd zusammengeschusterte Erpressergeschichte wie die vom „Holocaust“ mit Gewalt für alle Zeiten gegen den Hunger nach Freiheit, nach Meinungsfreiheit eines sowieso an allen Ecken und Enden gegängelten und gedemütigten Volkes aufrechterhalten können? Sowas ist doch noch nie gutgegangen in der Geschichte!

Mit der Meinungsverfolgung zum Schutz der Erzählung vom „Holocaust“ und insbesondere mit den zwölfeinhalb Jahren Gefängnis für den Märtyrer der Meinungsfreiheit Horst Mahler hat sich das BRD-Regime unumstößlich den Platz eines besonders abscheulichen Schurkenregimes in den künftigen Geschichtsbüchern gesichert. Besonders abscheulich deshalb, weil es sich trotz seiner Justizverbrechen der durch ein unrechtsstaatliches Sondergesetz ermöglichten menschenverachtenden Menschenjagden zur Meinungsverfolgung Andersdenkender zu allem Überfluß in unüberbietbarem Zynismus auch noch als „Demokratie“ bezeichnet. Wo aber Meinungsverfolgung ist, da kann nicht gleichzeitig Demokratie sein. Das schließt sich gegenseitig kategorisch aus. Mehr noch: Wo in politischen Schauprozessen Meinungsverfolgung herrscht, aber Demokratie geheuchelt wird – da ist ist Lüge, da ist ganz klar und ganz eindeutig VERBRECHERREGIME!

Denn das sagt der Artikel 19 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte uninterpretierbar eindeutig:

„Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Das ist so uninterpretierbar eindeutig formuliert, daß nicht einmal die Hohepriester der Meinungsverfolgung in Karlsruhe da eine Einteilung in „richtige“ und „falsche“, in „zulässige“ und „unzulässige“ Meinungen hineinvergewaltigen können.
Das heißt, die „Verfassungsrichter“ eines Regimes ohne Verfassung stellen mit ihrer politisch beauftragten „Verfassungswirklichkeit“ gegen die Demokratie des Deutschen Volkes also keinen Gegenentwurf zum Nationalsozialismus, sondern einen Gegenentwurf zum Artikel 19 der Menschenrechte und zu dem, als was das Grundgesetz einmal gedacht gewesen war – nämlich dem Deutschen Volk Demokratie und Freiheit zu garantieren, nicht einer Clique von Juden das hemmungslose Geschäft mit dem „Holocaust“, zulasten von Demokratie und Freiheit des Deutschen Volkes.

Wir leben im 21. Jahrhundert, werter Herr Dr. Wolf, nicht mehr im Mittelalter!
Jedermann hat einen Computer zuhause stehen, mit dem er durch das Internet weltweiten freien Informationszugang hat. Da kommt man nicht mehr wie zur Zeit der schlecht gefälschten, unscharfen Schwarzweißfotos mit haarsträubend absurden Schauermärchen durch, die man den Menschen noch dazu mit den allerhöchst verdächtigen Methoden der Strafandrohung für abweichende Ansichten gewaltsam aufnötigen will.

Das geht im Jahr 2012 nicht mehr! Das läßt sich die Menschheit und auch das Deutsche Volk im Internetzeitalter nicht mehr bieten!
Die Informationsmöglichkeiten der elektronischen Hochtechnologie und Maulkorbparagraphen schlimmer als bei Metternich – das müssen die rotrobigen Großinqisitoren doch endlich begreifen, daß das einfach nicht gutgehen kann!

Ceterum censeo: Das Symbol und Siegel für das durch seine abscheuliche Meinungsverfolgung in Selbstbestätigung erwiesene Schandregime der BRD ist der Märtyrer der Meinungsfreiheit Horst Mahler, der große alte Mann als politischer Häftling in seiner Kerkerzelle, wie er als erschütterndes Opfer einer schrecklichen Zeit der deutschen Knechtschaft und als Beweis für die Verkommenheit einer Lügen-„Demokratie“ in die Geschichtsbücher eingehen wird – als Held und Vorbild künftiger Generationen dann wieder freier Deutscher; während das BRD-Regime dort Eingang finden wird als Schandfleck, als das dunkelste Kapitel deutscher Geschichte. Denn der Sieger schreibt die Geschichte, und das BRD-Regime wird nicht der künftige Sieger sein, da die Geschichte lehrt, daß Zensur und Meinungsverfolgung die Meinungsverfolger über kurz oder lang schon immer schnurstracks in die Niederlage geführt haben. Da wird auch das BRD-Regime keine Ausnahme machen.

Mit der Wahrheit und der Freiheit unseres Volkes verpflichteten Grüßen!

Richard Wilhelm von Neutitschein

6. März 2012

Hinweis in eigener Sache: Im Internet existieren unteressen eine ganze Anzahl von „gefakten“ Blogs (dem Stil nach offensichtlich alle von ein und derselben Person betrieben), einer sogar direkt auf meinen Namen Richard Wilhelm von Neutitschein, mit welchen ich nichts zu tun habe. Dort werden Texte von mir unter meinem Namen teilweise verfälscht oder mit Hinzufügungen oder sonstwie manipuliert gebracht. Meistens sind die Fälschungen bzw. Hinzufügungen aber am sprachlichen Stil  und am Sprachgebrauch zu erkennen.

„PAULSKIRCHENVERFASSUNG“ UND „NAZI-STAATSANGEHÖRIGKEIT“

NOCHMAL EINE RICHTIGSTELLUNG

Es gibt immer wieder Zuschriften mit Fragen, was ich von der Sache mit der „Paulskirchenverfassung“ halte oder vom hartnäckig kolportierten Blödsinn einer „Nazi-Staatsangehörigkeit `Deutsch´“. Dazu hier ein Antwortschreiben von mir:

Sehr geehrter Herr XXX,

genau wie Sie verstehe ich weder den Unsinn mit der Behauptung einer angeblichen „Heimatlosigkeit“ und „Entrechtung“ durch die mit Gesetz von 1934 in den Stand der alleinigen deutschen Staatsangehörigkeit DEUTSCHES REICH gesetzte Reichsangehörigkeit, noch den Unfug mit der Paulskirchenverfassung als angeblich alleingültiger Reichsverfassung.

Mit der Aufhebung der bisherigen, von den Feinden eines einigen Deutschlands eifersüchtig betriebenen kleinstaatlichen (teile und herrsche!) deutschen Staatsangehörigkeiten zugunsten einer alleinigen Reichsangehörigkeit wurde ja der Auftrag unserer Nationalhymne erst erfüllt, „Deutschland, Deutschland über alles“ – nämlich mit einer nunmehr über der ganzen unseligen Kleinstaaterei stehenden alleinigen einzigen deutschen Staatsangehörigkeit des DEUTSCHEN REICHES. Also EIN Reich und EIN Volk!

Ich habe schon verschiedentlich die Frage gestellt, worin denn nun – und zwar ganz konkret – die „Entrechtung“ durch die Staatsangehörigkeit DEUTSCHES REICH bestehen soll. Das heißt, welche ganz konkreten Rechte wurden dem Deutschen Volk mit der Einführung dieser alleinigen deutschen Staatsangehörigkeit DEUTSCHES REICH genommen, die sie vorher gehabt hätten?
Genau diese Frage können die ausweislich auch des paranoiden Stils ihrer Texte ganz offensichtlich nicht gerade zu den hellsten Zeitgenossen zählenden Vertreter der These der „Heimatlosigkeit“ aber einfach nicht beantworten. Nicht einmal ansatzweise. Da bekommt man keine Antwort, sondern es wird ein ums andere mal der gleiche Unsinn gebracht, aber eben nicht gesagt, worin konkret diese „Heimatlosigkeit“ denn bestehen soll, das heißt, welche ganz konkret zu benennenden Rechte den Deutschen durch die Staatsangehörigkeit des DEUTSCHEN REICHES genommen worden sein sollen, die sie vorher gehabt hatten.

Mit den Vertretern der Paulskirchenverfassung ist das ähnlich. Diese behaupten, das sei die einzig gültige Verfassung des Deutschen Reiches. Ein Unsinn wie er absurder nicht sein könnte, war die im Zustand der deutschen Kleinstaaterei entstandene Paulskirchenverfassung im doch erst 1871 durch Bismarck als solchem gegründeten Deutschen Reich ja überhaupt niemals in Kraft gewesen.
Dazu kommen solche Anachronismen, daß mit den Frauen 50% des Deutschen Volkes ganz grundsätzlich von der Abstimmung zu dieser Paulskirchenverfassung ausgeschlossen waren. Man kann nicht in der Nationalhymne die deutschen Frauen besingen und dann mit einer Verfassung daherkommen, welche von einem Geist getragen ist, der die deutschen Frauen vom Wahlrecht ausschließt. Diese klerikal-orientalische Einstellung ist obendrein völlig ungermanisch, da die Frau bei unseren Ahnen höchste Wertschätzung genoß und jener Ungeist, der nicht nur die Frau, sondern auch den deutschen Bauern schließlich in die Entmündigung und Unfreiheit führte, eine Folge der Verkirchlichung unseres Landes ist. Das wollen wir in einer deutschen Verfassung nicht haben.
Das heißt ja nicht, daß die Frauen in die Politik gehen sollen. Aber frei wählen haben sie die Männer zu können, die für sie aufs politische Schlachtfeld ziehen. Allerdings müssen das dann auch wieder richtige Männer sein. Solche aber wird man unter Frauenhassern genausowenig finden wie unter Feiglingen.
Es ist sowieso absurd, den Vertretern des Systems mit der heillos versponnenen Streiterei um die angeblich einzig gültige Verfassung das Bild eines konfusen Hühnerhaufens zu liefern. Ein Hühnerhaufen, in welchem bald jeder Knallkopf sich jeden Tag etwas Neues zusammenspinnt, um zumal unter den leider nicht wenigen nicht sehr hellen Köpfen in den Reihen noch mehr Verwirrung zu stiften, da diese die seltsame Neigung haben, gerade auf die absurdesten und unausgegorensten Theorien am eifrigsten anzuspringen. Offensichtlich, weil das ihrem eigenen verworrenen Denken entspricht, sich nur ja keinen geradeaus gedachten Gedanken mit Hand und Fuß logisch, schlüssig  zu erschließen. Hauptsache, es klingt besonders fantastisch und sensationell. Nein, es geht jetzt vielmehr darum, im Deutschen Volk mit eingängig verständlichen und vor allem schlüssig nachvollziehbaren Erklärungen großflächig das Bewußtsein zu wecken, daß die BRD nicht unser rechtmäßiger Deutscher Staat ist, daß dieser das völkerrechtlich fortbestehende Deutsche Reich ist.
Es leuchtet unmittelbar ein, daß eine solche Volksaufklärung durch die deshalb Desinformationsstrategie immer neuer, immer absurderer, hochgradig versponnener Reichs- und Verfassungstheorien ganz unmittelbar torpediert wird. Denn niemand wird einen solchen Hühnerhaufen ernstnehmen, in dem jeden Tag eine andere alleingültige Verfassung und ein anderes Reichsgebiet präsentiert wird. Die Vertreter dieser hanebüchenen Sondertheorien sind auch gar nicht in der Lage, über ihr ohne Sinn und Verstand zusammengeschustertes Gebilde skurriler Versatzstücke hinaus eine in sich solide und stimmige Reichsrechtsargumentation abzuliefern.

Da dieses nicht untergegangene, sondern völkerrechtlich fortbestehende Deutsche Reich also derzeit handlungsunfähig ist, hat diese Handlungsfähigkeit erst einmal wiederhergestellt zu werden. Das ist Konsens. Aufgrund dieser Sachlage ist es klar, daß die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches ihren Ausgangspunkt in der Verfassungslage nehmen muß, wie sie zum Zeitpunkt der letzten Handlungsfähigkeit dieses als Völkerrechtssubjekt fortbestehenden Deutschen Reiches bestanden hat. Und dieser Zeitpunkt und damit Verfassungstand, da die Handlungsfähigkeit, aber nicht der Fortbestand dieses Deutschen Reiches durch einen absolut völkerrechtswidrigen Eingriff in seine innere Angelegenheiten vorübergehend beendet worden war, das war eben nicht 1913 gewesen und nicht 1919 und schon gar nicht 1849, sondern der Zeitpunkt der letzten nominellen Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches war nun einmal am 8. bzw. am 23. Mai 1945 gewesen. DIESES Deutsche Reich ist es also, das mit der Kapitulation der Wehrmacht nicht untergegangen ist, sondern fortbesteht! Deshalb kann es ganz logischerweise auch nur dieser Verfassungstand des Deutschen Reiches sein, der fortbesteht und an dem zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches zunächst wieder angeknüpft werden muß. Was immer dann an weiteren Schritten oder Änderungen geschieht, kann ohnehin nur das wieder handlungsfähige Deutsche Reich unter Beauftragung durch das Deutsche Volk selber umsetzten. Nicht etwa kann das heute entschieden werden, unter den Bedingungen des BRD-Regimes durch das Geschrei irgendwelcher unwichtigen Leute in den Kommentarspalten diverser Internet-Blogs.
Vor allem aber wird dem Deutschen Volk dann nicht, wie einige Spinner das gerne hätten, einfach ungefragt eine über 150 Jahre alte Paulskirchenverfassung übergestülpt werden, an deren Zustandekommen noch nicht einmal die Frauen unseres Volkes beteiligt waren – sondern wenn es zu einer Änderung der bestehenden Verfassung des letzten handlungsfähigen Deutschen Reiches kommt, dann wird das einzig und allein in freier Entscheidung durch das Deutsche Volk selber geschehen! Denn oberster Souverän des Reiches ist das Volk!
Deshalb: Wenn dann, nach der Selbstbefreiung des Deutschen Volkes aus dem übergestülpten Joch der Fremdherrschaft des BRD-Regimes irgendwelche Leute angetanzt kommen, die ihm gleich wieder eine Paulskirchenverfassung aus der Biedermeierzeit ungefragt überstülpen wollen, so darf man wohl sicher sein, daß diese Herrschaften vom Deutschen Volk dann das bekommen werden, was ihnen als Antwort gebührt – nämlich einen kräftigen Tritt in den Hintern.

Eine Verfassungsgebung könnte aber rechtswirksam auch gar nicht unter den Bedingungen des BRD-Regimes stattfinden, da diese, um Rechtwirksamkeit erhalten zu können, unter den Bedingungen der freien Selbstbestimmung des Deutschen Volkes stattzufinden hätte. Freie Selbstbestimmung heißt aber nichts anderes, als daß dazu ALLE Weltanschauungen und politischen Richtung gleichberechtigt und unbehindert zur Willensbildung des Deutschen Volkes zugelassen sein müssen! Also genau das, was im BRD-Regime eben nicht gegeben ist. Hier herrscht ja noch nicht einmal volle Meinungsfreiheit und steht das Bekenntnis zur Weltanschauung des letzten handlungsfähigen Deutschen Reiches unter Strafe – was eben eine Meinungsbildung in freier Selbstbestimmung per se völlig unmöglich macht. Deshalb könnte also eine vom ohnehin in der Legalisierung zum rechtswirksamen Handeln erloschenen BRD-Regime durchgeführte Verfassungsgebung über eine rein faktische, vorübergehende Bedeutung hinaus keinerlei Rechtswirksamkeit entfalten. Genau wie die ein hochgradiges Verbrechen gegenüber dem Deutschen Volk und damit dem höchsten Souverän darstellende Preisgabe deutscher Souveränitätsrechte an die EU-Diktatur keine das Deutsche Reich bindende Rechtswirksamkeit entfalten kann, oder wie die Vergabe „deutscher Staatsangehörigkeiten“ durch das BRD-Regime an Ausländer, an Nichtvolksdeutsche irgendeine bindende Rechtswirksamnkeit entfalten kann. Die BRD verfügt ja noch nicht einmal über eine eigene deutsche Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland, die sie vergeben könnte. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches!

Art. 146 GG geht auch grundsätzlich gar nicht von einer Verfassungsgebung im BRD-Regime und damit unter dessen Bedingungen aus, sondern ganz ausdrücklich von den Bedingungen eben einer freien Selbstbestimmung des Deutschen Volkes – und zwar in einem wieder handlungsfähig hergestellten Deutschen Reich nach der Wiedervereinigung GESAMTDEUTSCHLANDS nach Artikel 116 des Grundgesetz. Also auf dem Gebiet des Deutschen Reiches vom 31.12.1937. Denn der konstituierende und unabänderliche Wiedervereinigungsauftrag des Grundgesetzes für GESAMTDEUTSCHLAND meint ausweislich des Artikels 116 ganz klar und deutlich das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937, nicht allein West- und Mitteldeutschland!
Es gibt eben keinen anderen Artikel im Grundgesetz als den Artikel 116, dem ansonsten zu entnehmen wäre, welches Gebiet das Grundgesetz mit dem wiederzuvereinigenden Gesamtdeutschland meint! Damit ist es also ganz eindeutig einleuchtend und es versteht sich völlig von selbst: Das Grundgesetz trägt in sich das Gebot zur Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands; das Grundgesetz benennt, was unter Gesamtdeutschland zu verstehen ist!
Anders ginge es auch gar nicht, denn wer sollte sonst rechtsverbindlich wissen, welches Gebiet überhaupt wiedervereinigt werden soll? Da das Grundgesetz den ihm konstituierend mitgegebenen Elementarauftrag der Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands hat, deshalb muß das Grundgesetz zur konkreten Rechtsanwendung dieses Wiedervereinigungsauftrags für Gesamtdeutschland absolut zwingend auch eine Stelle beinhalten, wo territorial benannt ist, welches Gebiet Deutschlands das Grundgesetz denn überhaupt unter dem wiederzuvereinigenden Gesamtdeutschland versteht! (Im Kaufvertrag für einen VW-Golf steht auch nicht einfach als Vertragsgegenstand „Fahrzeug der Marke VW“ und auch nicht einfach „VW-Golf“, sondern ganz genau, welches ganz konkrete Fahrzeug der Marke VW mit dem Kaufvertrag gemeint ist. Und wenn diese genaue Bestimmung des Rechtsgegenstandes für ein Kraftfahrzeug gilt, um wieviel mehr muß das dann für ein wiederzuvereinigendes Staatsgebiet gelten!)  Die einzige Stelle, die dem gesamten Grundgesetz für diese Bestimmung des wiederzuvereinigenden GESAMTDEUTSCHLANDS mitgegeben wurde, ist der Artikel 116, der die deutsche Staatsangehörigkeit (=die des Deutschen Reiches) regelt. Folglich, da dieser Artikel 116 die einzige Stelle im gesamten Grundgesetz ist, die überhaupt eine territoriale Definition für Gesamtdeutschland liefert, ist dieser Artikel 116 auch derjenige Artikel, der das zur Erfüllung des Wiedervereinigungsauftrags des Grundgesetzes benötigte Staatsgebiet Gesamtdeutschlands als solches ganz konkret und unabänderlich benennt.

Das Grundgesetz sagt also hinsichtlich der einzig möglichen Wiedervereinigung GESAMTDEUTSCHLANDS dementsprechend klar: Das ganze Deutschland soll es sein – das in den Grenzen vom 31. Dezember 1937: Westdeutschland, Mitteldeutschland und die Ostgebiete!

Der Artikel 116 und das gleichzeitige Fehlen einer dem Grundgesetz mit seinem  Wiedervereinigungsauftrag mitgegebenen anderslautenden territorialen Definition für GESAMTDEUTSCHLAND lassen nicht den geringsten Zweifel daran, worin, in welchem territorialen Gebiet, der konstituierende und unabänderliche Wiedervereinigungsauftrag GESAMTDEUTSCHLANDS des Grundgesetzes besteht. Damit ist die Behauptung, 1990 hätte die „Wiedervereinigung Deutschlands“ stattgefunden, gerade ausweislich des Grundgesetzes selber als Betrugsverbrechen eines kriminellen Regimes gegenüber dem Deutschen Volk in größtmöglicher Deutlichkeit bewiesen. Hinzu kommt, daß auch die rechtlich als „Beitritt des Gebiets der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990“ definierte Teilwiedervereinigung West- und Mitteldeutschlands NIEMALS RECHTSWIRKSAM STATTGEFUNDEN HAT – da eben genau dieser Geltungsbereich des Grundgesetzes als alles entscheidendes Vertragsmerkmal für den rechtswirksamen Vollzug des Beitritts am 3. Oktober 1990 ÜBERHAUPT NICHT MEHR EXISTIERT HAT!

Einem am 3. Oktober 1990 nicht mehr vorhandenem Geltungsbereich des Grundgesetzes kann am 3. Oktober 1990 eben auch nicht mehr rechtswirksam beigetreten werden. Da beißt die Maus nun einmal keinen Faden ab. Das ist so!

Zur Wiederherstellung des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937 sei noch angemerkt, daß auch da dann immer wieder Schlaumeier auftreten, mit der selten dämlichen Bemerkung, diese Forderung sei eine „Anerkennung des Versailler Vertrages“ und mit ähnlichem Unfug. Das ist aber keine „Anerkennung des Versailler Vertrags“, sondern eine Anerkennung der Tatsache, daß man erst den ERSTEN SCHRITT tun und sicher setzen muß, um dann den zweiten machen zu können!
Erst muß das Deutsche Reich grundsätzlich wieder handlungsfähig gemacht werden, was schwer genug zu erreichen sein wird, dann kann dieses Deutsche Reich selber – und eben nur ein wieder handlungsfähiges Deutsches Reich selber – darangehen, um mit seinem (dann gewiß sehr schnell wachsenden) wiedergewonnenen politischem Gewicht an die Frage der anderen ihm völkerrechtlich einwandfrei zustehenden Gebiete herangehen zu können, die ihm nur durch krassen Völkerrechtsbruch und unter Mißachtung des Selbstbestimmungsrecht der Völker entrissen worden waren. Aber das geht eben nur, wenn zunächst der ERSTE SCHRITT erfolgreich getan wurde: Die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches im Minimalzustand der Grenzen vom 31.12.1937. Was überhaupt nichts mit einer „Anerkennung des Versailler Diktats“ zu tun hat, sondern mit einer Anerkennung der auch mit klarem Verstand und aufrechter Haltung schwer genug zu verändernden Realität!

Aber im Internetzeitalter kommen dann eben immer wieder Leute daher und quatschen Unfug, nur damit sie auch was quatschen. Daß man vorher mal ein bißchen nachdenkt, das kommt diesen Leuten freilich nicht in den Sinn. Fragt man dann nur etwas tiefer nach, bleiben sie die Antwort schuldig, oder der Blödsinn, den sie erzählen, wird noch immer größer und ungereimter. Weil ihr Konzept nämlich keines ist, sondern nur ein wirr zusammengewürfeltes Sückwerk aller möglichen Versatzstücke, in dem oftmals selbst die an sich richtigen Komponenten im Zusammenhang der allgemeinen geistigen Geisterbahnfahrt der Betreffenden gruselig falsch werden.

Im Grunde aber ist das Verwirrungstifen dieser Leute, dieser Desinformanten aus Dummheit und machmal vielleicht auch in besonderem Auftrag, das einzige, was sie in gewissem Ausmaß bewirken. Denn am Ende wird es darauf ankommen, wer das Deutsche Volk durch eine aufrichtige und von zusammenhängendem Verstand getragene Überzeugungsarbeit für sich gewinnt. Und wenn man sich da vorstellt, daß so ein armseliges Würstchen, das da heute als quängelnder Kommentator im Internet von einer vermeintlichen „Anerkennung des Versailler Diktats“ faselt, oder fabuliert von einer „Nazi-Staatsangehörigkeit `Deutsch´“ oder von einer „Paulskirchenverfassung“ – wenn man sich also vorstellt, solche armseligen Würstchen ohne jedes geistige und sicher auch sonstige Profil sollten sich vor tausende, vor zehntausende und hunderttausende Deutsche hinstellen und sollten diese für ihr ebenso dürres wie wirres „Konzept“ begeistern, dann kann man sich sehr wohl denken, wie das ausginge.
Es ist ja so, daß diese Figuren noch nicht mal in die Lage kommen werden, sich dergestalt dem Deutschen Volk zu präsentieren. Dazu muß man schon etwas sattelfester sein mit dem, was man vertritt, und muß das, was man vertritt, auch Hand und Fuß haben und nicht nur aus letztendlich zusammenhanglosen und auch sinnlosen Versatzstücken bestehen.
Deshalb sollen diese Wirrköpfe und Desinformanten nur ruhig ihren Unsinn ganz unbehindert vertreten, denn nach meinem Bekenntnis und nach meiner Überzeugung hat im Deutschen Reich als Volksstaat am Ende immer nur eines zu stehen, das einzig und alleine zählt: Die Entscheidung des Deutschen Volkes in völlig freier Selbstbestimmung!

Und diese Entscheidung haben die Vertreter der einzelnen Standpunkte dann eben zu schlucken, ob sie ihnen nun paßt oder nicht. Ich mache ja, wie unterdessen bekannt sein dürfte, gar kein Hehl daraus, daß meine Weltanschauung die des Nationalsozialismus´ ist. Das ist eben so! Ich bin fast 70 Jahre alt, habe ein sehr erfolgreiches Berufsleben einer anspruchsvollen Tätigkeit mit hochinteressanten Wildtieren und Menschen in aller Welt hinter mir. Warum sollte ich also meine Sicht der Dinge nicht ganz ungeniert und frei bekennen? Die Zeit des Kriechens und Duckens sollte jetzt auch für das Deutsche Volk entgültig vorbei sein. Es würde mir jedoch nicht im Traum einfallen, anderen Menschen diese meine Weltanschauung mit Gewalt aufzwingen zu wollen; aber ich nehme unbedingt das Recht auf Meinungsfreiheit in Anspruch, den Menschen diese Weltanschauung zu deren völlig freier Entscheidung nach einer völlig freien eigenen Meinungsbildung vorzustellen. Und ich hege nicht die Spur eines Zweifels, wie es ausgehen wird, wenn ich dem Deutschen Volk diese meine Weltanschauung gewaltlos und frei zu dessen freier und unbehinderten EIGENEN Entscheidung darüber vorstellen kann.

Was ist denn daran falsch, Freiheit zu fordern, Meinungsfreiheit zu fordern, damit sich ein Volk, damit sich jeder Mensch desselben endlich selbstbestimmt und frei nach seinem ganz eigenen Ermessen für eine Weltanschauung seiner ureigenen Wahl entscheiden kann – oder eben auch nicht entscheidet? Wer kann denn etwas gegen diese Freiheit haben? Doch nur die, welche uns seit 1945 mit der Lüge unterdrücken, beherrschen, ausnehmen und dabei unser Volk und Vaterland vernichten!

Ich jedenfalls glaube an die Freiheit und an die freie Selbstbestimmung meines Deutschen Volkes! Ich brauche keine Meinungsverbote gegen Andersdenkende wie die Schein-„Demokraten“ der Fremdherrschaft, die damit verzweifelt ihre Lügen retten wollen, die wackeligen Stützen ihrer Macht. Ich habe keine Angst vor der freien Diskussion, keine Angst vor niemand, mich ihm allein mit der Kraft meiner Argumente entgegenzustellen. Nein, ganz gewiß, ich brauche keine Meinungsverbote; mein Siegfriedsschwert Balmung heißt „Meinungsfreiheit“ – das schlägt die Heuchler und Lügner in Stücke!

Mit reichstreuen Grüßen!

Richard Wilhelm von Neutitschein